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专利摘要:
公开号:WO1984001976A1 申请号:PCT/EP1983/000298 申请日:1983-11-11 公开日:1984-05-24 发明作者:Albert Bruno Rapp 申请人:Albert Bruno Rapp; IPC主号:E04B1-00
专利说明:
Geschosshohes Wandelement Die Erfindung bezieht sich auf ein geschosshohes Wandelement mit einer äusseren 8etonplatte und angegossenen seitlichen (randseitigen), an der Innenseite gelegenen Rippen, die oben durch einen innenseitigen horizontalen Steg verbunden sind. Mit geschosshohen Wandelementen dieser Art, die fabrikatorisch hergestellt werden, lassen sich Gebäudewände wirtschaftlich erstellen Die Räume zwischen den Rippen, die an der Innenseite des Gebäudes liegen, können zur Aufnahme von Installationseinrichtungen genutzt werden. Bei einem bekannten geschosshohen Wandelement der vorgenannten Art (DT-PS 21 15 250) sind die seitlichen Rippen sowie der obere horizontale Steg Teile von U-Profilen, die nach dem Aufstellen der Wandelemente als Schalungsräumefür Säulen bzw. für Unterzüge dienen. Die Aufgabe der Erfindung besteht in einer Weiterentwicklung eines Wandelementes der eingangs genannten Art. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden mit wenigen Wandelementen prinzipiell gleicher Gestaltung den gesamten Rohbaugrundriss erstellen zu können bei zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Arbeiten auf der Baustelle sollen möglichst vereinfacht werden.Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Hauptanspruches und der Unteransprüche. Bei der Montage werden die Wandelemente nach der Erfindung im Grundriss gerade oder abgewinkelt an den lotrechten Rippen aneinandergesetzt und miteinander verbunden. Da die Rippen massiv sind und eine entsprechende Bewehrung haben, erübrigt sich das Giessen von Säulen mit Beton. Oben bilden die horizontalen Stege eine Ebene zur Auflage einer Deckenplatte, die entweder gegossen werden kann oder aus an sich bekannten Elementen besteht. Die erforderliche Schalung für die Deckenplatte schliesst sich an den horizontalen Steg an. Es erübrigt sich das besondere Giessen eines Obergurtes. Man kann mit Wandelementen nach der Erfindung Innenwände und Aussenwände aufbauen sowie Winkelverbindungen oder T-Knoten herstellen. Die Seitenflächen und die Innenflächen der Rippen stehen als Anlageflächen der Wandelemente zur Verfügung. Für die Breite der Wandelemente zwischen den Seitenflächen der randseitigen Rippen ist ein Einheitsmass (Rastermass) gewählt. Die Breite eines Wandelementes mit insgesamt drei Rippen beträgt das doppelte Rastermass, die Gesamtbreite bei insgesamt vier Rippen beträgt das dreifache Rastermass, Durch diese Einteilung wird eine vielfältige Planung mit einer geringen Anzahl von Elementen ermöglicht. Für Fenster und Türen können zwischen den Rippen entsprechende Ausnehmungen angeformt werden. Es hat sich gezeigt, dass bei einer Plattenstärke von etwa 5 cm und einer Rippenbreitevon 15 bis 20 cm die statischen Voraussetzungen für den Wohnungsbau erfüllt werden. Was an Wandstärke eingespart werden kann, wird an Innenraum gewonnen. Bei den Wandelementen, die für Aussenwände vorgesehen sind, ist in Verlängerung der Wandplatte über dem oberen horizontalen Steg ein Aussensteg angeformt, der aussen die Begrenzung der Decke bildet. Wände, die aus Wandelementen nach der Erfindung hergestellt sind, lassen sich aussen isolieren, verkleiden oder verklinkern, während innen an sich bekannte Verkleidungsplatten angebracht werden können. Die Hohlräume können zur Aufnahme von Leitungen ausgenutzt werden. Gemäss der weiteren Erfindung sind an den Seitenflächen und/oder an den Innenflächen der Rippen Nuten gebildet. Die durch die Nuten hergestellten Räume werden nach dem Aufstellen der Wandelemente mit Zementmörtel gefüllt, wodurch sich eine Verzahnung ergibt. Im übrigen kann auch durch vorstehende Bewehrungseisen eine Verbindung der Wandelemente hergestellt werden. Wandelemente nach der Erfindung, beispielsweise solche von der dreifachen oder vierfachen Rasterbreite können auch ohne Änderungen der Form im Prinzip mit Fensteröffnungen hergestellt werden. Es sind auch Wandelemente vorgesehen deren Breite etwas geringer ist als die einfache Rasterbreite, beispielsweise 50 cm. Eine freie Rasterbreite von 75 cm plus die freien 25 cm eines solchen schmalen Wandelementes ergeben die Breite einer Türöffnung. Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen.Fig. 1 ist eine Ansicht eines Wandelementes nach der Erfindung; Fig. 2 ist ein horizontaler Schnitt nachII-IIvon Fig. 1; Fig. 3 ist ein lotrechter Schnitt nach111-111von Fig. 1; Fig. 4 zeigt einen mit Wandelementen nach derErfindung aufgebauten Gebäude-Grund riss. Das Wandelement nach Fig. 1 bis 3 ist aus Beton gegossen. An der Innenseite einer Wandplatte 10 von etwa 5 cm Stärke sind lotrechte Rippen angeformt, und zwar die beiden randseitigen Rippen 11 und drei Zwischenrippen 14. Die Rippen 11 haben etwa quadratischen Querschnitt oder etwa Rechteckquerschnitt wie die Zwischenrippen 14. Die Breite der randseitigen Rippen 11 ist etwa 18 cm, die Breite der Zwischenrippen etwa 20 cm. Die Stärke der Rippen einschliesslich der Wandstärke beträgt 15 cm. Die Breite 18 von der Mitte einer Zwischenrippe 14 bis zur nächsten Mittelrippe ist ein Einheitsmass (Rastermass) bei dem Ausführungsbeispiel von 75 cm. Das gleiche Mass hat der Abstand von der Mitte einer Zwischenrippe 14 bis zur Seitenfiächeeiner randseitigen Rippe 11. Dergestalt ergibt sich eine Gesamtbreite des dargestellten Wandelementes von einem vierfachen Rastermass gIeich 3,00 m. Die Rippen sind unten durch einen horizontalen Steg 16 verbunden und oben durch einen ebenfalls horizontalen Steg 12. Dieser dient als Auflage für die betonierte oder aus Elementen bestehende Decke.Bei Aussenwänden schliesst sich an den horizontalen Steg 12 in Verlängerung der Wandplatte 10 ein Aussensteg 13 an. Im Bedarfsfalle können Ausnehmungen für Türen und Fenster vorgesehen sein, wie beispielsweise die auf Fig. 1 angedeutete Fensteröffnung 17 zwischen dem horizontalen Steg 12 und den randseitigen Rippen 11. Gemäss Fig. 4 sind geschosshohe Wandelemente nach der Erfindung nach einem Rastermass 18 von 75 cm zu einem Gebäudegrundriss zusammengesetzt. Dabei bilden Wandelemente 20, 21 und 22 die Aussenwände Für die Innenwände sind Wandelemente 23, 24 > 25 und 29 vorgesehen. Die Wandelemente 22 und 20 bilden eine Ecke 26. Dort wird durch Nuten 15 in den randseitigen Rippen der Wandelemente ein Raum gebildet, der zur Herstellung einer Verzahnung mit Zementmörtel gefüllt wird. Die Wandelemente 20, 21 und 29 bilden einen T-Knoten 28. Auch hier ist durch eine Nut im Element 29 und durch Ausnehmungen 19 in den Elementen 20 und 21 ein Raum gebildet zum Einfüllen von Zementmörtel. In ähnlicher Weise wird ein T-Knoten 27 durch das Aussenelement 21 und das Innenelement 23 gebildet. Man erkennt weiterhin eine freie öffnung 30 zum Einsetzen einer Tür zwischen dem zweifachen Wandelement 25 und dem schmalen Element 29, dessen Breite etwas geringer ist als die volle Rasterbreite von 75 cm.
权利要求:
Claims Patentansprüche 1. Geschosshohes Wandelement mit einer äusseren Betonplatte und innenseitig angeformten lotrechten Rippen an den beiden Seitenrändern, die oben durch einen angeformten horizontalen Steg verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippen (11) massiv ausgebildet sind mit einem etwa quadratischen oder rechteckigen Querschnitt, und dass der horizontale Steg (12) nach innen zu frei ist. 2. Geschosshohes Wandelement nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Mitte des Grundrisses eine Zwischenrippe (14) vorgesehen ist, und dass die Breite doppeIt so gross ist wie die Breite eines Wandelementes ohne Zwischenrippe (Rasterbreite). 3. Wandelement nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gesamtbreite ein Vielfaches der Rasterbreite beträgt bei entsprechender Anzahl von Zwischenrippen (14). 4. Wandelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandplatte (10) oberhalb des horizontalen Steges (12) durch einen Aussensteg (13) fortgesetzt ist. 5. Wandelement nach Anspruch 1 gekennzeichnet durch einen bodenseitigen horizontalen Steg (16). 6. Wandelement nach Anspruch 1, 2 oder 3 dadurch gekennzeichnet, dass in den Seitenflächen und/oder in den Innenflächen der Rippen (11, 14) Nuten (15) oder Ausnehmungen (19) gebildet sind. 7. Wandelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheitsbreite 75 cm beträgt. 8.Wandelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stärke der Wandplatte (10) im Bereich von 5 bis 10 cm liegt. 9. Wandelement nach Anspruch 8 gekennzeichnet durch eine Rippenbreite (Innenfläche) im Bereich von 15 bis 20 cm. 10. Wandelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite etwas geringer ist als die einfache Rasterbreite.
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同族专利:
公开号 | 公开日 AU2260983A|1984-06-04|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1984-05-24| AK| Designated states|Designated state(s): AU BR DK FI HU JP KP LK MC MG MW NO RO SU US | 1984-05-24| AL| Designated countries for regional patents|Designated state(s): AT BE CF CG CH CM DE FR GA GB LU MR NL SE SN TD TG | 1984-06-07| WA| Withdrawal of international application|
优先权:
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